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Berufspilotenlizenz
Um in der gewerbsmäßigen Beförderung tätig zu sein, ist ein Berufspilotenschein
(Commercial Pilot Licence, CPL) Voraussetzung.
Voraussetzungen für den Erwerb der Berechtigung
Die Ausbildung
Die Berufspilotenausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die minimale Ausbildung gliedert sich wie folgt: Theorie: Es wird ein Fernlehrgang absolviert und es werden 60 Stunden Ergänzungsunterricht gefordert. Praxis: Die Praxisausbildung umfaßt die Teile Instrumentenflug und Sichtflug Instrumentenflug: Grundlagen des Instrumentenflug (10 Stunden, davon maximal 5 im Verfahrenstrainer), Sichtflug: Airwork und Streckenflug (15 Stunden, davon mindestens 5 auf einem Flugzeug mit Verstellpropeller und Einziehfahrwerk) Der Teil Instrumentenflug ist identisch mit dem Modul A bei der Instrumentenflugausbildung. Liegt eine Bescheinigung über die Teilnahme an diesem Grundlagenmodul oder eine Intrumentenflugberechtigung vor, entfällt der Instrumentenflugteil der CPL-Ausbildung. Kosten bei CPL-Ausbildung
Da die CPL-Ausbildung USt.-befreit ist, sind alle Kosten Brutto=Netto.
Abgerechnet werden Flugzeiten, für die Ausbildung zählen Blockzeiten. Für weitere Informationen stehen wir ihnen jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie! Ihre Flugschule Marl.
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© by Arndt Kollhorst & Boris Kairat |
last modified: Thursday, 03. June 2010 - 08:12:32 |
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