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Instrumentenflug
Wenn Sie ein Flugzeug einsetzen möchten um bestimmte Termine wahrzunehmen, ist die Instrumentenflugberechtigung
unumgänglich. Bei Ausflügen beruhigt eine vorhandene Instrumentenflugberechtigung ungemein, wenn nicht
gerade ein Hochdruckgebiet ohne jedes Risiko der Wetterverschlechterung vorherrscht.
Mit der Instrumentenflugberechtigung dürfen Flüge nach Instrumentenflugregeln (durch Wolken und bei Nacht) bis zu einer Entscheidungshöhe von 200 Fuss durchgeführt werden.
Details zur Ausbildung nach JAR-FCL finden Sie in unserem IFR-Flyer,
die geschätzten Kosten in unserer Kostenübersicht.
Voraussetzungen für den Erwerb der Berechtigung
Die Ausbildung
Die Instrumentenflugausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die minimale Ausbildung gliedert sich wie folgt: Theorie: Es wird ein Fernlehrgang absolviert und es werden 30 Stunden Ergänzungsunterricht gefordert. Praxis: Die Praxis besteht aus 2 Modulen Modul-A: Grundlagen des Instrumentenflug (10 Stunden, davon maximal 5 im Verfahrenstrainer) Modul-B: Flugausbildung in Instrumentenflugverfahren (40 Stunden, davon maximal 25 im Verfahrenstrainer) Das Modul-A kann unabhängig von einer kompletten Instrumentenflugausbildung absolviert werden. Die Teilnahme wird von der Flugschule bestätigt. Damit eignet es sich gut, um den fliegerischen Horizont zu erweitern und in die IFR-Fliegerei zu schnuppern. Die geflogenen 10 Stunden werden für eine spätere IFR- oder CPL-Ausbildung anerkannt. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie! Ihre Flugschule Marl
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© by Arndt Kollhorst & Boris Kairat |
last modified: Thursday, 05. November 2009 - 23:04:18 |
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