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Nachtflug
Möchten Sie auch einen solchen Ausblick wie auf dem Bild genießen oder die Möglichkeit nutzen, auch nachts
in Marl zu landen, wenn Sie spät zurückkommen? Dann sollten Sie die Nachtflugqualifikation erwerben.
Privatflugzeugführer, die keine IFR Berechtigung besitzen, bedürfen zur Durchführung von Überlandflügen nach Sichtflugregeln bei Nacht einer Nachtflugberechtigung. Inhaber der Instrumentenflugberechtigung besitzen automatisch die Nachtflugberechtigung.Voraussetzungen für den Erwerb der Berechtigung
Die Nachtflugausbildung ist eine zusätzliche Berechtigung zu einer bestehenden PPL-A-Lizenz und einer CVFR-Berechtigung. Sie wird in die PPL-A-Lizenz eingetragen. Die Ausbildung
Für die Nachtflugberechtigung ist weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung abzulegen. Wir bestätigen Ihnen lediglich die Teilnahme an der Nachtflugausbildung, woraufhin die Eintragung in Ihrem Luftfahrerschein erfolgen kann. Die Berechtigung wird mit dem Nachweis der praktischen Ausbildung erteilt.Die Flugausbildung umfasst mindestens 5 Stunden Nachtflug nach Sichtflugregeln. Sie erlernen dabei das sichere Starten und Landen bei Nacht, sowie die Navigation und sichere Beherrschung Ihres Luftfahrzeuges. Während der Nachtflugausbildung werden Sie mindestens 5 Nachtstarts und 5 Nachtlandungen im Alleinflug absolvieren und in Begleitung eines Fluglehrers werden 2 Nacht-Überlandflüge durchgeführt, mit je einer Zwischenlandung. Bei einem dieser Überlandflüge werden Sie dann die Tätigkeit des verantwortlichen Luftfahrzeugführers ausüben. Für weitere Informationen stehen wir ihnen jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie! Ihre Flugschule Marl.
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© by Arndt Kollhorst & Boris Kairat |
last modified: Saturday, 19. September 2009 - 23:08:32 |
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