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Ausbildungsvoraussetzung — Unterlagen — Schulungsablauf — Gültigkeit / Verlängerung — Schulungstermine
Die Ausbildung zum Privatflugzeugführer nach JAR FCL
(Joint Aviation Requirements – Flight Crew Licence)
Die Privatpilotenlizenz PPL-A (JAR-FCL) berechtigt zum Fliegen von einmotorigen Flugzeugen mit Kolbenmotoren. Nach dem Erwerb dieser Lizenz können Sie selbständig Privat- und Geschäftsflüge mit Ihrer Familie, mit Freunden und Geschäftspartnern in ganz Europa und der Welt unternehmen. Sie erschließen sich mit einer Privatpilotenlizenz und wachsender Flugerfahrung völlig neue Horizonte!
Für Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht bedarf es einer Nachtflugberechtigung. Die Nachtflugausbildung können Sie auch parallel zu Ihrer PPL-A Ausbildung beginnen. Um durch Wolken zu fliegen (und damit das Flugzeug als Reisemittel richtig nutzen zu können) ist die Instrumentenflugberechtigung erforderlich. Details zur Ausbildung nach JAR-FCL finden Sie in unserem Ausbildungsflyer, die geschätzten Kosten in unserer Kostenübersicht.
Die benötigten Unterlagen sowie den Ablauf der Anmeldung finden Sie in unserem Abwicklungsleitfaden zur Anmeldung PPL-A JAR-FCL.
Funksprechzeugnis in deutsch oder englisch mit abschließender Prüfung (ca. 20 Stunden).
Die theoretische und praktische Ausbildung werden jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen. Die Erlaubnis ist 60 Monate gültig, die Berechtigungen sind 24 Monate gültig, sofern innerhalb der letzten 12 Monate vor Verlängerung folgendes nachgewiesen wird:
Eine fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung ist erforderlich bei einem Alter von:
Wir vereinbaren individuelle Termine über das ganze Jahr. Für weitere Informationen stehen wir ihnen jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie! Ihre Flugschule Marl.
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© by Arndt Kollhorst & Boris Kairat |
last modified: Sunday, 14. August 2011 - 22:16:47 |
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