Um in der gewerbsmäßigen Beförderung tätig zu sein, ist ein Berufspilotenschein (Commercial Pilot Licence, CPL) Voraussetzung.

 

Voraussetzungen für den Erwerb der Berechtigung

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Eine Privatpilotenlizenz nach EU-FCL (wenn keine Nachtflugberechtigung vorliegt, muss diese im Rahmen der CPL-Ausbildung absolviert werden)
  • Zu Beginn der Ausbildung mindestens 150 Flugstunden
  • Bei Anmeldung zur praktischen Prüfung mindestens 200 Flugstunden
  • Bei Anmeldung zur praktischen Prüfung ein Überlanddreiecksflug über mindestens 540 km
  • Ausreichende Englisch-, Mathematik- und Physikkenntnisse
  • Ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1
  • Bei Beginn der Flugausbildung eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem erste Hilfe Kurs nicht älter als 2 Jahre

 

Die Ausbildung

Die Berufspilotenausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die minimale Ausbildung gliedert sich wie folgt:

Theorie: Es wird ein Fernlehrgang absolviert und es werden 60 Stunden Ergänzungsunterricht gefordert. Optional kann auch die ATPL-Theorie absolviert werden. 

Praxis: Die Praxisausbildung umfaßt die Teile Instrumentenflug und Sichtflug

Instrumentenflug: Grundlagen des Instrumentenflug (10 Stunden, davon maximal 5 im Verfahrenstrainer),

Sichtflug: Airwork und Streckenflug (15 Stunden, davon mindestens 5 auf einem Flugzeug mit Verstellpropeller und Einziehfahrwerk)

Der Teil Instrumentenflug ist identisch mit dem Modul A bei der Instrumentenflugausbildung Liegt eine Bescheinigung über die Teilnahme an diesem Grundlagenmodul oder eine Intrumentenflugberechtigung vor, entfällt der Instrumentenflugteil der CPL-Ausbildung.

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