Sie möchten flexibel bleiben und sich fliegerisch weiterentwickeln? Dann wird es Zeit für die Instrumentenflugberechtigung.

 

Voraussetzungen für den Erwerb der Berechtigung

  • Eine Privat- oder Berufspilotenlizenz nach EU-FCL
  • 50 Flugstunden als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen
  • Ausreichende Englischkenntnisse
  • Ein Tauglichkeitszeugnis mindestens der Klasse 2 mit Audiometrie

 

Die Ausbildung

Die praktische Ausbildung beträgt mindestens 40 Stunden, wovon 25 Stunden auf einem FNPT II Simulator geflogen werden können. 

Auf die 40 Stunden können 30 Stunden angerechnet werden, wenn der Bewerber bereits IFR PIC Zeit gesammelt hat. Ebenfalls können 30 Stunden angerechnet werden, wenn der Bewerber 30 Stunden mit einem Lehrberechtigten außerhalb der ATO geschult hat. Lediglich die restlichen 10 Stunden müssten dann an einer ATO geschult werden. 

Bevor Sie mit der Praxisausbildung starten, sollten Sie die CB-IR Theorie beim Luftfahrt Bundesamt abgelegt haben.

Die Theorie umfasst 7 Fächer auf EASA CB-IR Niveau.

  • Air Law
  • Communication
  • Radio Navigation
  • Flight Planning
  • Instruments
  • Meteorology
  • Human Performance

Die Prüfung kann in maximal 6 Teilprüfungen aufgeteilt werden, Jedes Fach darf dabei maximal 4 mal geschrieben werden. Ein 2-tägiger Nahunterricht in unserem Trainingszentrum Dortmund, rundet die Ausbildung ab. 

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