Zum Fliegen von mehrmotorigen Flugzeugen ist eine weitere Berechtigung erforderlich. Als Lizenzeintrag erlaubt die Berechtigung "MEP(L), Multi-Engine Piston (Land)" alle mehrmotorigen Landflugzeuge mit Kolbenmotoren zu führen. Möchte man eine andere Baureihe der Klasse fliegen, ist eine Differenzschulung durch einen Fluglehrer oder Einweisungsberechtigten notwendig, die im Flugbuch bestätigt wird.

 

Voraussetzungen für den Erwerb der Berechtigung

  • Eine Privat- oder Berufspilotenlizenz nach EU-FCL
  • 70 Flugstunden als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen

 

Die Ausbildung

Zunächst ist der Erwerb der Klassenberechtigung für Sichtflüge gefordert. Der Umfang ist folgender:

Theorie: 7 Stunden Unterricht gefolgt von einem Flughandbuchtest

Praxis: 6 Stunden Praxisausbildung gefolgt von einer Befähigungsüberprüfung

Verfügen Sie bereits über eine Instrumentenflugberechtigung für einmotorige Flugzeuge, können Sie den Umfang der Klassenberechtigung durch eine weitere Ausbildung von 5 Praxisstunden und einem Prüfungsflug auch für Instrumentenflüge erweitern.

Soll die Instrumentenflugberechtigung direkt auf einem mehrmotorigen Muster erworben werden, muss zunächst auch die Klassenberechtigung für Sichtflüge erworben werden und danach müssen 15 Ausbildungsstunden von 55 auf mehrmotorigen Flugzeugen geflogen werden.

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