Die Ausbildung zum Privatflugzeugführer nach EU-FCL (European Union – Flight Crew Licensing)
Für Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht bedarf es einer Nachtflugberechtigung.
Um durch Wolken zu fliegen (und damit das Flugzeug als Reisemittel richtig nutzen zu können) ist die Instrumentenflugberechtigung erforderlich.
Ausbildungsvoraussetzungen:
- Mindestalter bei Ausbildungsbeginn 16 Jahre (Lizenz mit 17 Jahren)
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 (Liste der Fliegerärzte)
Schulungsablauf:
- Theorieunterricht PPL (A) in 9 Fächern:
- Luftrecht
- Navigation
- Meteorologie
- Grundlagen des Fliegens
- allgemeine Luftfahrzeugkunde
- menschliches Leistungsvermögen
- Betriebliche Verfahren
- Flugleistung/Flugplanung
- Kommunikation
- Parallel dazu wird praktischer Unterricht auf entsprechenden Flugzeugtypen erteilt.
Die theoretische und praktische Ausbildung werden jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen.
Nähere Informationen bekommen Sie an der Flugschule, Kontakt per