Um in der gewerbsmäßigen Beförderung tätig zu sein, ist ein Berufspilotenschein (Commercial Pilot Licence, CPL) Voraussetzung.
Voraussetzungen für den Erwerb der Berechtigung
- Mindestalter 18 Jahre
- Eine Privatpilotenlizenz nach EU-FCL (wenn keine Nachtflugberechtigung vorliegt, muss diese im Rahmen der CPL-Ausbildung absolviert werden)
- Zu Beginn der Ausbildung mindestens 150 Flugstunden
- Bei Anmeldung zur praktischen Prüfung mindestens 200 Flugstunden
- Bei Anmeldung zur praktischen Prüfung ein Überlanddreiecksflug über mindestens 540 km
- Ausreichende Englisch-, Mathematik- und Physikkenntnisse
- Ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1
- Bei Beginn der Flugausbildung eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem erste Hilfe Kurs nicht älter als 2 Jahre
Die Ausbildung
Die Berufspilotenausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die minimale Ausbildung gliedert sich wie folgt:
Theorie: Es wird ein Fernlehrgang absolviert und es werden 60 Stunden Ergänzungsunterricht gefordert. Optional kann auch die ATPL-Theorie absolviert werden.
Praxis: Die Praxisausbildung umfaßt die Teile Instrumentenflug und Sichtflug
Instrumentenflug: Grundlagen des Instrumentenflug (10 Stunden, davon maximal 5 im Verfahrenstrainer),
Sichtflug: Airwork und Streckenflug (15 Stunden, davon mindestens 5 auf einem Flugzeug mit Verstellpropeller und Einziehfahrwerk)
Der Teil Instrumentenflug ist identisch mit dem Modul A bei der Instrumentenflugausbildung Liegt eine Bescheinigung über die Teilnahme an diesem Grundlagenmodul oder eine Intrumentenflugberechtigung vor, entfällt der Instrumentenflugteil der CPL-Ausbildung.