Wenn Sie ein Flugzeug einsetzen möchten um bestimmte Termine wahrzunehmen, ist die Instrumentenflugberechtigung unumgänglich. Bei Ausflügen beruhigt eine vorhandene Instrumentenflugberechtigung ungemein, wenn nicht gerade ein Hochdruckgebiet ohne jedes Risiko der Wetterverschlechterung vorherrscht. Mit der Instrumentenflugberechtigung dürfen Flüge nach Instrumentenflugregeln (durch Wolken und bei Nacht) bis zu einer Entscheidungshöhe von 200 Fuss durchgeführt werden. 

 

Voraussetzungen für den Erwerb der Berechtigung

  • Eine Privatpilotenlizenz nach Teil-FCL mit Nachtflugberechtigung oder eine Berufspilotenlizenz, wenn die Berechtigung auch bei Nacht ausgeübt werden soll, sonst reicht eine Privatpilotenlizenz.
  • Bei Anmeldung zur praktischen Prüfung mindestens 50 Stunden Überlandflugzeit als verantwortlicher Pilot
  • Ausreichende Englischkenntnisse
  • Ein Tauglichkeitszeugnis mindestens der Klasse 2 mit Audiometrie

 

Die Ausbildung

Es gibt mehrere Wege zur Instrumentenflugberechtigung. Einerseits kann zunächst eine Streckeninstrumentenflugberechtigung erworben werden und später zu einer vollen Instrumentenflugberechtigung aufgebaut werden. Der übliche Weg ist der kompetenzbasierte Kurs (CB-IR), der je nach Bewerber individuell gestaltet werden kann. Auch bewerbereigene Flugzeuge können genutzt werden.
Der formal noch existierende modulare Kurs ist für Flächenflugzeuge Geschichte, da er keinerlei Vorteile gegenüber dem kompetenzbasierten Kurs bietet. Er hat sowohl bei der Theorie aus auch bei der Praxis höhere Mindestanforderungen und erlaubt keine Schulung auf bewerbereigenen Luftfahrzeugen, wenn diese nicht bei der Flugschule gemeldet sind. Der kompetenzbasierte Kurs führt zur gleichen Berechtigung wie der modulare Kurs, es wird nach Abschluß des Kurses keine andere Berechtigung eingetragen. Die Berechtigung ist sowohl für Privat-, Berufspiloten und als Teil eines frozen ATPL gültig. Auch kann selbstversändlich unabhängig des Weges des Erwerbs später die Berechtigung auf Hochleistungsflugzeugen erworben werden. Darauf sei hier besonders hingewiesen, da etliche Bewerber aus irgendwelchen Gründen Bedenken hatten, eine kompetenzbasierte IR Ausbildung würde dies nicht erlauben. Richtig ist, dass eine kleine Zusatzausbilung beim HPA-Kurs anfällt, wenn nicht der modulare Kurs abgeschlossen wurde. Das rechtfertigt aber nicht, diesen dem kompetenzbasierten Kurs vorzuziehen. Bei unserem HPA-Kurs ist der Mehraufwand 1 Tag Unterricht mit einer Abschlußprüfung.

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